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Fernsehinterview

Ihre Fragen - unsere Antworten 

Wie kann ich Termine vereinbaren? 

  • Am besten rufen Sie uns an. Dann können wir Sie entsprechend Ihrer Wünsche beraten und die Termine danach planen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, da wir uns um unsere Patienten kümmern, oder bereits telefonieren, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Sie dürfen uns aber auch gerne eine Email senden. Geben Sie uns in dieser am besten schon die möglichen Zeiten oder sonstige Wünsche für Ihre Termine an. 

Was soll ich zu meinem ersten Termin mitbringen? 

  • Wir benötigen Ihre Versichertenkarte, Ihre Heilmittelverordnung bzw. Ihr Privatrezept und gerne auch Arztbriefe, MRT-Aufnahmen oder Röntgenbilder. Ein Handtuch müssen Sie bei uns nicht mitbringen. 

Wieviel früher soll ich da sein? 

  • Wir sind eine Bestellpraxis, daher reicht es wenn Sie zur vereinbarten Zeit zu uns in die Praxis kommen. Zu Ihrem ersten Termin kommen Sie gerne 10 Minuten früher, damit wir alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei uns in Ruhe bearbeiten können. 

Wie lange dauert ein Termin? 

  • Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihrer verordneten Therapie. In der Regel ist dies eine normale Krankengymnastik oder Manuelle Therapie. Diese dauert 20 Minuten. Soweit nicht anders verordnet, können wir keine Doppeltermine anbieten, da diese nicht mit der Heilmittelverordnung abgerechnet werden können. Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihre Therapiezeit bei uns mit einer privaten Ergänzungsleistung entsprechend Ihrer Wünsche zu verlängern. Diese Therapiezeitverlängerung stellen wir privat in Rechnung. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Ist eine Behandlung auch ohne Heilmittelverordnung möglich? 

  • Sie können bei uns auch jederzeit Termine für eine private Behandlung vereinbaren, welche wir dann entsprechend unserer Preisliste in Rechnung stellen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne im Bezug auf Ihre Wünsche. 

Was muss ich als Kassenpatient an Zuzahlung leisten? 

  • Alle Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen zu jeder Heilmittelverordnung eine Zuzahlung in Höhe von 10 € Gebühr + 10% des Rezeptwertes leisten, sofern sie von dieser nicht befreit sind. Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, legen Sie uns diese bitte vor. Die Zuzahlung begleichen Sie bitte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei Ihrem ersten Behandlungstermin.

Wie kann ich in der Praxis bezahlen? 

  • Bei uns können Sie in bar, per EC-Karte oder per Überweisung Ihre Rechnung begleichen.

Wie kann ich einen vereinbarten Termin absagen ? 

  • Sobald Sie wissen, das Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, lassen Sie es uns bitte wissen. Dies können Sie telefonisch oder auch per Email tun. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, da wir uns um unsere Patienten kümmern, oder bereits telefonieren, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. 

Ich habe meinen Termin verpasst, was nun? 

  • Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen Bitte nach Möglichkeit 24 Stunden vorher ab. Wir haben eine lange Warteliste und können den Termin so einem anderen Patienten anbieten. Sollten Sie kurzfristig absagen, versuchen wir natürlich den Termin wieder zu vergeben, was jedoch in der kürze der Zeit oft nicht machbar ist. Dann müssen wir Ihnen den Termin leider privat in Rechnung stellen. 

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig? 

  • Eine Heilmittelverordnung für gesetzlich versicherte Patienten muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

  • Eine BG-Verordnung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

  • Eine Heilmittelverordnung vom Kankenhausentlassmanagement muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden und innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

Kann ich meine Behandlungsserie unterbrechen? 

  • Ja. Die Behandlungsserie kann jederzeit wegen Krankheit oder Urlaub bis zu 14 Tage unterbrochen werden. Bei längeren Unterbrechungen müssen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine neue Heilmittelverordnung ausstellen lassen. Die vorher bereits begonnene Verordnung wird dann mit den bis zur Unterbrechung stattgefundenen Terminen abgerechnet. 

Wo kann ich parken? 

  • Wir haben Parkplätze direkt vor unserer Praxis. 

Ihre Frage ist nicht dabei? 

  • Rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie telefonisch und kümmern uns um Ihr Anliegen. Oder senden Sie uns eine Email. 

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